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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Party-Equipment und sonstigen Leistungen von Rent2Party an Verbraucher und Unternehmer.

§ 2 Konditionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote von:

 

Rent2Party

Inh. C. Münnich-Ploß

Hauptstraße 30

06682 Teuchern

Telefon: +49 (0) 175 9944414

E-Mail: kontakt@rent2party.com

 

nachfolgend „Rent2Party“ genannt.

 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Rent2Party ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Das Mietgut einschließlich Zubehör, Verpackungen, Transportboxen und Transportbehältnissen bleibt Eigentum von Rent2Party.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Rent2Party durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese AGB ausdrücklich an.

§ 4 Mietgegenstand

Rent2Party vermietet insbesondere Party- und Veranstaltungsequipment, zum Beispiel Möbel, Bierzeltgarnituren, Stehtische, Zelte, Maschinen, Kühltechnik, Schanktechnik, Dekoration, Beleuchtung, Zubehör und sonstige Mietartikel.

Der Kunde ist verpflichtet, das Mietgut sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten.

Eine Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Rent2Party zulässig.

§ 5 Mietdauer und Gebühren

Die Mietgebühr richtet sich nach dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit deren Rückgabe.

Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Kunde die Mietsache während der Mietdauer tatsächlich nutzt oder vorzeitig zurückgibt.

Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei Übergabe des Mietgutes. Rent2Party kann Barzahlung, Überweisung oder eine andere vereinbarte Zahlungsart akzeptieren.

Rent2Party ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgutes eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen wegen Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe, Reinigungskosten oder sonstiger offener Forderungen.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgutes wird die Kaution erstattet, soweit keine offenen Ansprüche bestehen.

 

Der vereinbarte Rückgabetermin ist vom Kunden pünktlich einzuhalten. Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis bis zur tatsächlichen Rückgabe. Rent2Party ist berechtigt, für jede angefangene weitere Mieteinheit den vereinbarten Mietpreis erneut zu berechnen.

 

Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Ausfall, Ersatzbeschaffung oder entgangener Vermietung an Folgekunden, bleiben vorbehalten, sofern der Kunde die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.

 

Der Kunde ist verpflichtet, Rent2Party unverzüglich zu informieren, wenn eine fristgerechte Rückgabe nicht möglich ist.

§ 6 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte verursacht werden. Er hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Witterungseinflüssen zu schützen.

§ 7 Rücktritt und Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Mietbeginn fallen keine Kosten an, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart.

 

Bei späterer Stornierung ist Rent2Party berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen, geblockte Verfügbarkeiten und nicht mehr mögliche Weitervermietung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Rent2Party kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, zum Beispiel über die Website, per E-Mail, Telefon oder Nachrichtendienst, geschlossen wird, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Soweit für bestimmte termin- oder veranstaltungsbezogene Leistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses ausgeschlossen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die in diesen AGB geregelten Stornierungsbedingungen.

§ 9 Rücktritt durch Rent2Party

Rent2Party ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erheblich erschweren oder unmöglich machen.

Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, kurzfristigem Ausfall von Mietgut, technischen Defekten, Krankheit, Unfall, Wetterereignissen, Sicherheitsbedenken oder sonstigen Umständen, die Rent2Party nicht zu vertreten hat.

Rent2Party wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich informieren und bereits gezahlte Beträge erstatten, soweit keine ersatzfähigen Leistungen erbracht wurden. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Lieferung und Abholung

Die Lieferung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Die Lieferkosten werden individuell berechnet und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis zur ersten ebenerdig erreichbaren Tür oder bis zur Bordsteinkante.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Lieferort frei zugänglich ist und geeignete Zufahrts-, Park- und Entlademöglichkeiten vorhanden sind. Wartezeiten, erschwerte Zugänge, Treppen, lange Laufwege oder sonstiger Mehraufwand können zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht vorher vereinbart waren.

Die vereinbarten Anfahrtskosten umfassen grundsätzlich eine einmalige Anlieferung und eine einmalige Abholung. Ist die Mietsache bei Abholung nicht vollständig, nicht zugänglich oder nicht transportbereit, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

§ 11 Auf- und Abbau sowie Zusatzleistungen

Aufbau, Abbau, Einsammeln, Sortieren, Anschließen, Einweisen oder sonstige Zusatzleistungen sind nur im Mietpreis enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Auf- und Abbau von Zelten, größeren Anlagen, Schanktechnik oder sicherheitsrelevanten Mietsachen erfolgt grundsätzlich durch Rent2Party oder nach ausdrücklicher Vereinbarung.

Nimmt der Kunde eigenmächtig Veränderungen am Aufbau, an der Sicherung, an technischen Einrichtungen oder an der Mietsache vor, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die daraus entstehen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Übergabe, Prüfung und Beanstandungen

Der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden and Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Beanstandungen sind Rent2Party unverzüglich, möglichst noch bei Übergabe, mitzuteilen. Spätere Beanstandungen müssen ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, gilt die Mietsache als ordnungsgemäß übergeben, soweit es sich um erkennbare Mängel handelt.

Rent2Party ist bei berechtigten Beanstandungen zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, zum Beispiel durch Reparatur, Austausch oder Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzartikels, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 13 Reinigung

Die Reinigung der Mietsache erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch Rent2Party.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache bei Rückgabe von groben Verschmutzungen, Essensresten, Flüssigkeiten, Konfetti, Wachs, Kleberesten, Müll and sonstigen Rückständen zu befreien.

Transportboxen, Verpackungen und Zubehör sind vollständig zurückzugeben und ordnungsgemäß zu sortieren.

Bei besonders starker Verschmutzung, unsachgemäßer Rückgabe oder erheblichem Reinigungsaufwand ist Rent2Party berechtigt, zusätzliche Reinigungskosten zu berechnen.

§ 14 Verlust, Beschädigung und Fehlbestände

Der Kunde trägt während der Mietdauer die Verantwortung für die Mietsache. Dies gilt ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe an Rent2Party.

Bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung oder Fehlbestand haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er den Schaden zu vertreten hat.

Rent2Party ist berechtigt, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Ausfallzeiten und sonstige erforderliche Aufwendungen zu berechnen.

Ersatzbeschaffungen durch den Kunden werden nur anerkannt, wenn Rent2Party vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

Das Bekleben, Beschriften, Bemalen, Entfernen von Kennzeichnungen, unsachgemäße Reinigen oder Verändern der Mietsache ist nicht zulässig und kann als Beschädigung berechnet werden.

Werden Fehlbestände nach Rechnungsstellung zurückgegeben, kann Rent2Party eine angemessene Erstattung vornehmen, soweit die Mietsache vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wurde.

§ 15 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die Mietsache vor Witterungseinflüssen, Diebstahl, unsachgemäßer Nutzung, Überlastung und Beschädigung zu schützen.

Technische Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und nach den jeweiligen Bedienungshinweisen verwendet werden. Der Kunde hat für geeignete Stromversorgung, sicheren Stand, ausreichende Aufsicht und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu sorgen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass am Veranstaltungsort erforderliche Genehmigungen, Sicherheitsvorkehrungen und behördliche Vorgaben eingehalten werden, soweit diese nicht ausdrücklich von Rent2Party übernommen wurden.

§ 16 Haftung von Rent2Party

Rent2Party haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rent2Party nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 17 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Unvorhersehbare Ereignisse, die Rent2Party die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien Rent2Party für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

 

Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Verkehrsstörungen, kurzfristige technische Defekte, Krankheit, Unfall oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Rent2Party.

 

Rent2Party wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren und nach Möglichkeit eine Ersatzlösung anbieten.

§ 18 Datenschutz

Rent2Party verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies für Anfrage, Angebot, Vertragserfüllung, Abrechnung, Lieferung, Rückgabe oder Kommunikation erforderlich ist.

 

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Rent2Party.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Rent2Party, soweit gesetzlich zulässig.

 

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 20 Stand

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 24.06.2026

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